Lapplandmesser Finnenmesser

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Kaffeetasse - Riekkokuksa

Artikeltyp: Holztasse

Marke: Wood Jewel Kolari

Artikelnr. 13KR

Birkenholz

Maße: 15 cm x 9 cm

Gewicht: 139 Gramm

gefertigt in: Finnland

 

Guksi (oder finnisch kuksa; schwedisch kåsa) ist eine Tasse, die traditionell von den Samen im nördlichen Skandinavien aus einer Maserknolle geschnitzt wird.

 

Hersteller:

Wood Jewel

Jokijalantie 1

95900 Kolari

Tel. 00358406325519

[email protected]

Finnland

 

59,80 €

  • nur noch begrenzte Anzahl vorhanden
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Serviettenhalter

Artikeltyp: Holz-Serviettenhalter

Marke: Wood Jewel Kolari

Artikelnr. 2007

Birkenholz

Maße: ca. 11,5 cm x 12 cm

Gewicht: 173 Gramm

gefertigt in: Finnland

 

schöne Handarbeit aus Finnisch-Lappland

 

Hersteller:

Wood Jewel

Jokijalantie 1

95900 Kolari

Tel. 00358406325519

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Finnland

41,80 €

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Flaschenverschluss aus Rentierhorn

Artikeltyp: Flaschenverschluss

Marke: Wood Jewel Kolari

gefertigt in: Finnland

Artikelnr. 2382

Material: Rentierhorn

 

Hersteller:

Wood Jewel

Jokijalantie 1

95900 Kolari

Tel. 00358406325519

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Finnland

 

24,80 €

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Kleines Lapplandmesser | Finnenmesser

Artikeltyp: Gürtelmesser

Marke: Wood Jewel Kolari

Griff: Maserbirke und Rentiergeweih

Carbonstahl geschmiedet, Klingenlänge: ca. 5,6 cm, Gesamtlänge: 13 cm

gefertigt in: Finnland

Artikelnr. 23P

 

Hersteller:

Wood Jewel

Jokijalantie 1

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Finnland

 

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN

 

In Deutschland unterliegt das Führen und Tragen von Messern in der Öffentlichkeit besonderen gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen.

Insbesondere das Führen und Tragen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm in der Öffentlichkeit ist nur zulässig, wenn diese in einem verschlossenen Behälter transportiert werden oder ein berechtigter Grund vorliegt.

Vorbehaltlich zahlreicher Ausnahmen ist das Führen und Mitführen von Messern an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten ebenfalls verboten.

Darüber hinaus können polizeiliche Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen die Einrichtung sogenannter Waffenverbotszonen vorsehen.

Es ist jedoch zulässig, ein Messer durch diese öffentlich zugänglichen Orte und Waffenverbotszonen zu führen, wenn das Messer nicht zugriffsbereit ist; ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.

In Österreich können lokale Beschränkungen gelten, die das Führen und Tragen eines Messers an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten unabhängig von berechtigten Gründen verbieten.

 

Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sind auch nicht als solche gedacht; stattdessen dienen alle bereitgestellten Informationen nur allgemeinen Informationszwecken.

Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei oder Behörde.

42,80 €

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Pilzmesser | Lapplandmesser | Finnenmesser "Sieniveitsi "

Artikeltyp: Pilzmesser

Marke: Wood Jewel Kolari

Griff: Nussbaumholz/Birkenholz

gefertigt in: Finnland

Artikel-Nr. 92Z

 

Hersteller:

Wood Jewel

Jokijalantie 1

95900 Kolari

Tel. 00358406325519

[email protected]

Finnland

 

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN

 

In Deutschland unterliegt das Führen und Tragen von Messern in der Öffentlichkeit besonderen gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen.

Insbesondere das Führen und Tragen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm in der Öffentlichkeit ist nur zulässig, wenn diese in einem verschlossenen Behälter transportiert werden oder ein berechtigter Grund vorliegt.

Vorbehaltlich zahlreicher Ausnahmen ist das Führen und Mitführen von Messern an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten ebenfalls verboten.

Darüber hinaus können polizeiliche Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen die Einrichtung sogenannter Waffenverbotszonen vorsehen.

Es ist jedoch zulässig, ein Messer durch diese öffentlich zugänglichen Orte und Waffenverbotszonen zu führen, wenn das Messer nicht zugriffsbereit ist; ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.

In Österreich können lokale Beschränkungen gelten, die das Führen und Tragen eines Messers an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten unabhängig von berechtigten Gründen verbieten.

 

Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sind auch nicht als solche gedacht; stattdessen dienen alle bereitgestellten Informationen nur allgemeinen Informationszwecken.

Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei oder Behörde.

44,80 €

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Lapplandmesser | Finnenmesser - 23V - keine Versandkosten

Artikeltyp: Gürtelmesser

Marke: Wood Jewel Kolari

Carbonstahl geschmiedet,

Klingenlänge: ca. 7,5 cm, Gesamtlänge: 19 cm

Griff: Maserbirke und Rentiergeweih

gefertigt in: Finnland

Artikelnr. 23V

"gutes Preis-Leistungsverhältnis"

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Hersteller:

Wood Jewel

Jokijalantie 1

95900 Kolari

Tel. 00358406325519

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Finnland

 

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN

 

In Deutschland unterliegt das Führen und Tragen von Messern in der Öffentlichkeit besonderen gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen.

Insbesondere das Führen und Tragen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm in der Öffentlichkeit ist nur zulässig, wenn diese in einem verschlossenen Behälter transportiert werden oder ein berechtigter Grund vorliegt.

Vorbehaltlich zahlreicher Ausnahmen ist das Führen und Mitführen von Messern an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten ebenfalls verboten.

Darüber hinaus können polizeiliche Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen die Einrichtung sogenannter Waffenverbotszonen vorsehen.

Es ist jedoch zulässig, ein Messer durch diese öffentlich zugänglichen Orte und Waffenverbotszonen zu führen, wenn das Messer nicht zugriffsbereit ist; ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.

In Österreich können lokale Beschränkungen gelten, die das Führen und Tragen eines Messers an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten unabhängig von berechtigten Gründen verbieten.

 

Haftungsausschluss

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